Soforthilfen für das Ehrenamt

Sehr geehrte Projektpartnerinnen und Projektpartner,

die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt ab sofort Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, welche aufgrund der Corona-Pandemie vor einer existenzbedrohenden Lage stehen. Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden. Den Antrag und weitere Informationen zum Fonds erhalten Sie hier.

https://thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not


Bitte leiten Sie den Link und die angehängte Datei mit allen wichtigen Informationen an Ihre lokalen Akteur*innen weiter. Auf diese Weise können wir gemeinsam das lebendige Vereins- und Verbandsleben im Freistaat, auf das wir sehr stolz sind, aufrecht erhalten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Thüringer Ehrenamtsstiftung