Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums zu Lüftungsanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern tagte die Konferenz der Kulturminister/innen der Länder, in der auf eine Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums zu Lüftungsanlagen aufmerksam gemacht wurde, die aller Voraussicht nach am Montag, den 19.10.2020, in Kraft treten und nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben wird, weshalb ich Sie vorab darauf aufmerksam machen möchte.


Es handelt sich um die Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.


Diese kann, im Gegensatz zu den entsprechenden Förderungen des Neustart-Kultur-Programms, in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind, in Anspruch genommen werden.


Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Die Förderrichtlinie im Umfang von 500 Mio. Euro, wird voraussichtlich bis 2024 laufen.


Für das Jahr 2021 stehen 200 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Beantragung nach dem Windhund-Prinzip erfolgen wird, ist eine rasche Beantragung essentiell.


Bitte beachten Sie hierzu auch die unter nachfolgendem Link abrufbare Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.


https://www.bmwi.de/Redaktion/…-demnaechst-in-kraft.html


Darüber hinaus möchte ich Sie auf die aktualisierte Website der Thüringer Aufbaubank hinweisen. Auf dieser finden Sie sehr übersichtlich zusammengefasst Hinweise zu allen aktuellen Fördermöglichkeiten, besonders auch für Soloselbstständige, Kreativwirtschaft und Kulturschaffende.


https://www.aufbaubank.de/Coro…ungsbranche-in-Thueringen


Sofern noch nicht bekannt, sende ich Ihnen anbei zudem die Branchenregelung für Messen, Märkte, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen, die zusammengefasst die Empfehlungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Gewährleistung der Infektionsschutzregeln gibt.


https://www.tmasgff.de/fileadm…essen_Veranstaltungen.pdf


Uns allen ist es ein wichtiges Anliegen, dass Kultur auch unter den aktuellen Corona-Bedingungen weiterhin stattfinden kann. Mit Beginn der kalten Jahreszeit gewinnen die (Kultur-) Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume an Bedeutung und werden wieder den Regelfall kulturellen Tätigwerdens darstellen. Da neben einer Tröpfcheninfektion auch Aerosole für die Verbreitung der Covid-19-Pandemie eine Schlüsselrolle spielen, ist eine effektive Lüftung von zentraler Bedeutung zur Vermeidung sog. „Superspreader-Events“. Hierbei spielen geeignete Lüftungsanlagen eine wesentliche Rolle. In diesem Sinne möchte ich Ihnen bei Erfüllung der Förderkriterien sehr ans Herz legen, die durch die Förderrichtlinie eröffneten Möglichkeiten zu nutzen.


Mit freundlichen Grüßen


Tina Beer

Staatssekretärin für Kultur


Thüringer Staatskanzlei | state chancellery of thuringia

Regierungsstraße 73 | 99084 Erfurt | Postfach 900253 | 99105 Erfurt | Germany

Tel: +49 (361) 57-3211840 | Fax: +49 (361) 57-1211849