Newsletter der Thüringer Ehrenamtsstiftung Juli 2021

Newsletter der Thüringer Ehrenamtsstiftung Juli 2021

Engagiert in Thüringen

Wir informieren über aktuelle Termine, Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten sowie Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte in Thüringen. Wir berichten über die Anerkennung von gemeinnützigem und gemeinschaftlichem Engagement und über Projekte der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Der Newsletter erscheint monatlich.

Sonderfonds Vereine in Not ausgeschöpft

Besonders kleine und ländliche Vereine sind auch weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, legte die Thüringer Ehrenamtsstiftung den „Sonderfonds für Vereine in Not“ in diesem Jahr mit einer Gesamthöhe von 300.000 € neu auf. Vereine, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell in eine existenzbedrohende Lage geraten sind, konnten so bis zu 4.000 € zur Deckung ihrer laufenden Kosten beantragen. 2020 stellte die Stiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags bereits 500.000 € zur Verfügung.


Nach mittlerweile vier Monaten Laufzeit sind bei der Stiftung rund 240 Anträge eingegangen, in denen über 600.000 € beantragt wurden. Auf Grund dieses hohen Bedarfs, stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zusätzlich 200.000 € als „Besondere Unterstützung für Vereine“ zur Verfügung. Weitere Informationen folgen in Kürze.


Da uns täglich noch neue Anträge erreichen, müssen wir Sie jedoch bitten, aktuell keine neuen Anträge zum Thema "Vereine in Not" in der Geschäftsstelle der Thüringer Ehrenamtsstiftung einzureichen.


Wir werden weiterhin unser Bestes geben, auch die restlichen vorhandenen Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.


Auf diesem Weg möchten wir uns nochmals bei allen engagierten Personen bedanken, die in dieser schweren Zeit durchhalten und durchgehalten haben, um den Vereinsbetrieb trotz aller Widrigkeiten am Laufen zu halten - Ihr Einsatz ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.

Nebenan angekommen

Das Netzwerk nebenan angekommen wächst ab diesem Jahr um einen neuen Standort wächst. Die Lebenshilfe Südthüringen e.V. unterstützt ab Juni 2021 ehrenamtliches Engagement für und mit Geflüchteten und Migrant*innen


Seit fünf Jahren unterstützt die Maßnahme nebenan angekommen gemeinnützige Organisationen und Initiativen dabei, lokale Hilfsangebote für und mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aufzubauen und weiterzuentwickeln. Aufgrund der ungebrochen hohen Nachfrage an finanzieller, fachlicher und organisatorischer Unterstützung sowie des Erreichens der räumlichen Kapazitätsgrenzen bisheriger Kooperations-Standorte war es nun wichtig, dem Bedarf nach einem neuen Standort nachzukommen.


Das Kontaktbüro für alle Fragen rund um den Thüringer Engagementfonds wird in Meiningen aufgebaut und steht Interessierten durch seinen Ansprechpartner ab Juni 2021 zur Verfügung.

Interessierte im Raum Südwestthüringen können sich ab sofort an unseren neuen Standort-Ansprechpartner wenden.

Thüringer des Monats Juni

Jochen Marschall aus Pößneck ist unser Thüringer des Monats Juni. Seit 62 Jahren ist Jochen Marschall Mitglied bei der Wasserwacht Pößneck. Sein besonderes Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen besseres Schwimmen beizubringen. Darum steht er mehrmals wöchentlich am Beckenrand des Pößnecker Stadtbades und gibt Schwimmunterricht.


Acht Monate hat Jochen Marschall seine Schwimmschüler nicht gesehen, denn das Stadtbad Pößneck hatte wegen Corona monatelang geschlossen. Die Kinder und Jugendlichen sollen zunächst ein paar Bahnen schwimmen. Jochen Marschall ist zufrieden und zuversichtlich, dass er seine Schützlinge schnell wieder auf den Stand vor Corona bringen kann. "Wir machen hier keine Anfängerkurse", sagt der 78-Jährige.

Sehen Sie hier den ganzen Beitrag des MDR

Nachrichten / Meldungen

Bundestag beschließt Stiftungsrechtsreform

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) angenommen. Damit hat der Bundestag die dringend notwendige Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das neue Gesetz, da es zu mehr Rechtssicherheit führt, sieht jedoch Bedarf für weitere Reformschritte.

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Nachdem der Deutsche Bundestag am 10.06.2021 den Entwurf der Bundesregierung zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) angenommen hatte, billigte am 25.06.2021 nun auch der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesbeschluss.


Die für Vereine vorgesehenen Melde- und Gebührenpflichten wurden im Vorfeld intensiv diskutiert. Im Gesetzesbeschluss sind nun konkrete Vorgaben (Automatische Eintragung von Vereinen ins Transparenzregister; Gebührenbefreiung steuerbegünstigter Organisationen) für Vereine bzw. steuerbegünstigte Organisationen enthalten. Was sich ändert, hat die DSEE hier zusammengefasst.

Temine / Save the Date

17. Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Am 10. September ist es wieder so weit: Mit der digitalen Auftakt-Veranstaltung startet die »Woche des bürgerschaftlichen Engagements«.

Auch in diesem Jahr erwartet Sie vom 10. bis zum 19. September bundesweit ein umfangreiches Programm. Informationen zu den vielfältigen Aktionen finden Sie im Engagement-Kalender.

Aus- und Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche

In einer thüringenweit einzigartigen Kooperation veranstalten das Ehrenamtszentrum des Kreises Weimarer Land, der Kreissportbund Weimarer Land und die Kreisvolkshochschule Weimarer Land gemeinsam mit dem Landessportbund Thüringen von April bis Oktober eine Aus- und Fortbildungsreihe für Vereinsvorstände und interessierte Ehrenamtliche. In den kommenden Monaten ist die Teilnahme an 4 Modulen noch möglich.


Ausschreibungen & Wettbewerbe

Deutscher Nachbarschaftspreis 2021

Bis zum 18. Juli 2021 können sich engagierte Nachbar*innen und Gruppen, Nachbarschaftsvereine, Stadtteilzentren, gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen online unter www.nachbarschaftspreis.de bewerben. Gesucht werden Projekte aus diversen Bereichen – von der klassischen Nachbarschaftshilfe über Viertelverschönerungs- oder Integrationsinitiativen für neue Nachbar*innen bis hin zu Begegnungsprojekten zwischen älteren und jüngeren Menschen. Die Preise werden im Herbst 2021 vergeben.



Förderung der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels in Thüringen


Projekte und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels werden seit 2019 über die „Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gefördert.


Für eine Förderungen im Jahr 2022 kann ein Antrag bis zum 30. September 2021 über die Serviceagentur Demografischer Wandel gestellt werden. Verpassen Sie somit nicht die Gelegenheit, Ihre Anträge für das kommende Jahr 2022 einzureichen.

Das Engagierte Land

So vielfältig wie bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt selbst sind auch die Organisationen, in denen sich Menschen engagieren, und die Strukturen vor Ort, welche bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beteiligung unterstützen. Was alle gemeinsam haben: Wo die verschiedenen Vereine und Initiativen mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Netzwerken zusammenarbeiten, entstehen gemeinsame Ideen und werden Kräfte für deren Umsetzung gebündelt.


Hier setzt das Programm „Engagiertes Land“ an der DSEE an: Mit dem langfristigen Programm werden lokale Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen unterstützt.


Interessierte können bis zum 25. Juli 2021 ihr Interesse bekunden und sich am zweistufigen Antragsverfahren beteiligen.

Freischwimmen21-Fonds


Der Fonds ist für jeden gemeinnützig Engagierten gedacht, der nicht aus eigener Kraft eine Aktion für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Initiative Freischwimmen21 anbieten kann und finanzielle Unterstützung zur Durchführung seiner Aktion vor Ort benötigt.


Zur Verwirklichung solcher Aktionen bietet der Freischwimmen21-Fonds eine Unterstützung in maximaler Höhe von 1.500 Euro.